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Thema des Monats: Pilze

 

„Lebens“mittel für 0,00 €, frischer und gesünder geht nicht, absolut umweltschonend, keine chemischen Zusatzstoffe, top Ökobilanz.

 

Wunschtraum oder Wirklichkeit? Sie haben ein gesetzlich verankertes Recht auf diese „Lebens“mittel. Wir wollen sie bei der Ausübung dieses Rechts tatkräftig unterstützen. Sie sollen viel Freude am Sammeln und Genießen von Wildfrüchten erleben können.

 

Als Erstes befassen wir uns mit den Wald- und Wiesenpilzen. Wussten Sie das Pilze „heilen“ können? In der TCM – traditionellen chinesischen Medizin – haben Pilze einen hohen Stellenwert als Heilmittel. Im Abendland war die heilende Wirkung der Pilze den Menschen schon im Mittelalter bekannt; langsam wird dies auch in unseren Breitengraden wieder aktuell.

 

Prof. Dr. Jan Lelley befasst sich in seinem Buch „Die Heilkraft der Pilze“ sehr intensiv mit den Einsatzmöglichkeiten unterschiedlicher Pilzarten. Dieses Buch stufe ich als sehr lesenswert ein.

 

Ihr Recht auf Aneignung von Pilzen

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Nachfolgend der Text des
Artikel 28 aus dem Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Aneignung wild wachsender Pflanzen und Früchte

(1) Jedermann hat das Recht, sich wild wachsende Waldfrüchte (Pilze, Beeren, Tee- und Heilkräuter, Nüsse) in ortsüblichem Umfang anzueignen und von wild wachsenden Pflanzen Blüten, Zweige oder Blätter in Mengen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, zu entnehmen.
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Wie mache ich sehenswerte Pilzfotos?

 

Anregungen zur Pilzfotografie stellt uns Walter J. Pilsak zur Verfügung